Die SRG: ein privatrechtlicher Verein | ||
| Die «Schweizerische Rundspruchgesellschaft» (SRG) ist 1931 als nationaler Zusammenschluss lokaler Gesellschaften entstanden, die in unserem Land als Pioniere das Radio eingeführt haben. 1958 erhielt sie die erste Fernsehkonzession. 1960 wurde die „Schweizerische Rundspruchgesellschaft“ in „Schweizerische Radio- und Fernsehgesellschaft“ unbenannt, die Abkürzung SRG blieb. Trotz der rasanten Entwicklung, die wir im Bereich der elektronischen Medien seit Mitte des 20. Jahrhunderts erlebt haben, gibt es in der Bundesverfassung erst seit 1984 einen Radio- und Fernsehartikel. 1999 gab sich die SRG den neuen Namen „SRG SSR idée suisse“. «Idée suisse» wird zur Qualitätsmarke für den Service public der SRG SSR. Das geltende Radio- und Fernsehgesetz (RTVG) ist seit 2007 in Kraft. Es löste dasjenige aus dem Jahr 1991 ab. Die grössten Änderungen waren: Gebührensplitting (ein Prozent der Empfangsgebühren kommt den privaten Radio- und Fernsehstationen zu), Pflicht der behindertengerechten Verbreitung von Fernsehsendungen (Untertitelung, Gebärdensprache und Audiodescription) und Werbe- und Sponsoringverbot im Onlinebereich. Radio und Fernsehen waren in der Schweiz nie eine staatliche Angelegenheit. Die SRG wurde nicht wie in Deutschland ARD und ZDF als öffentlich-rechtliche Anstalt konzipiert, sondern sie war von Anfang ein privatrechtlicher Verein. Die 1992 vorgenommene Neustrukturierung zeigt die SRG als modern geführtes Unternehmen mit einer Programmorganisation einerseits und einer Trägerschaft andererseits. Die Struktur der Trägerschaft bietet der SRG eine bewährte, krisensichere Pufferzone zwischen Behörden und Programmschaffenden. Sie gewährleistet gesellschaftlichen und kulturellen Pluralismus, das permanente Gespräch mit den Programmverantwortlichen und die Unabhängigkeit von wirtschaftlichen und politischen Einzelinteressen. | ||
Die «Trägerschaft»: Wer ist das?Nur dank diesem Trägerschafts-Modell können die Programme der SRG SSR idée suisse frei von einer direkten staatlichen Einflussnahme gestaltet werden. Mit seinen Mitentscheidungsrechten gewährleistet es eine breit abgestützte gesellschaftliche Einbindung der SRG SSR idée suisse. Seit der Strukturreform 1991/92 wird die Trägerschaft der SRG auf drei Ebenen folgendermassen repräsentiert: |
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Die Statuten regeln die Aufgaben der Mitgliedgesellschaften bewusst nicht detailliert. Vielmehr nimmt die unterste Trägerschaftsebene für sich in Anspruch, ihre Rolle und ihre Aktivitäten in «kritischer Loyalität» zur SRG selbst zu definieren. Die sechs Mitgliedgesellschaften der Deutschschweiz mit ihren insgesamt 13'000 Mitgliedern verstehen sich als Publikumsvertretung und stehen der gesamten Bevölkerung offen. Als Vertreterinnen eines am Unternehmen SRG und an seinen Programmen besonders interessierten Publikums sehen sich die Mitgliedgesellschaften als wesentlichen Bestandteil der Trägerschaft der SRG. | ||
Die SRG.AG/SO: ein Fanclub?Die Wahrung der Interessen des Publikums geschieht einerseits durch die direkten Kontakte mit den Programmschaffenden (Publikumsrat, Programmkommission) und andererseits dadurch, dass alle PräsidentInnen der Deutschschweizer Mitgliedgesellschaften von Amtes wegen dem Regionalrat der deutschen Schweiz angehören, welcher seinerseits den Verwaltungsrat wählt. Dieser verfügt über unternehmerische Entscheidungskompetenzen. In der medienpolitischen Öffentlichkeitsarbeit haben die Mitgliedgesellschaften eine für die gesamte SRG SSR idée suisse wichtige Funktion zu erfüllen. In Zusammenarbeit mit den Kommunikationsabteilungen der Generaldirektion SRG und der Deutschschweizer Unternehmenseinheiten SR DRS und SF DRS sind sie an der Entwicklung von Konzepten beteiligt, welche das medienpolitische «Lobbying» verstärken und auch die Bekanntheit der Trägerschaftsorganisation verbessern sollen. Diese Tätigkeiten haben nichts mit einem Fanclub zu tun. | ||
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01.06.2010: Peter Studer neuer Präsident SRG.AG/SO und Fabian Gressly neues Vorstandsmitglied ...>>
18.05.2010: Roger de Weck neuer SRG-Generaldirektor ...>>
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